Alles über Taschengeld

Die schlechte Nachricht vorweg: Kinder und Jugendliche haben kein Recht auf Taschengeld. Aber sie haben einen Anspruch darauf. "Was soll das denn bedeuten", wirst du dich jetzt vielleicht fragen. "Wenn ich auf etwas Anspruch habe, dann
hab ich doch auch ein Recht darauf, oder?" Falsch, sagt der Gesetzgeber!

Richtig ist: Es gibt kein Gesetz, das Eltern oder andere Erziehungsberechtigte verpflichtet, ihren Kindern Taschengeld zu zahlen. Deshalb hast du kein Recht auf Taschengeld.

Aber: "Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Förderung ihrer altersgemäßen Entwicklung und ein Recht auf Erziehung zu einer selbständigen, verantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit".

Dazu gehört natürlich auch, dass Eltern ihren Kindern die Möglichkeit geben, den Umgang mit Geld zu lernen. Das geht aber nur, wenn Kinder und Jugendliche auch Taschengeld bekommen. Deshalb haben sie einen Anspruch darauf.

Für dich bedeutet das: Wenn deine Eltern sich weigern, dir Taschengeld zu geben, solltest du dir Hilfe holen, um sie vom Gegenteil zu überzeugen.

Sprich zum Beispiel mit erwachsenen Verwandten oder Freunden deiner Eltern. Bitte sie, bei deinen Eltern ein gutes Wort für dich einzulegen. Oder frag deinen Vertrauenslehrer, Schulsozialarbeiter oder Klassenlehrer, ob er mal mit deinen Eltern redet. Du kannst dich auch ans Jugendamt wenden. Die Mitarbeiter werden dann versuchen, deine Eltern zu überzeugen, dass Taschengeld zahlen eine "sinnvolle Erziehungsmaßnahme" ist. Meistens sehen die Eltern das ein. Wenn nicht, kannst du leider nichts dagegen tun.