Ferien- und Nebenjobs

Von wegen Ferien: Viele Schülerinnen und Schüler nutzen die Zeit, um sich ein paar Euro zu verdienen. Ebbe im Portemonnaie oder besondere Wünsche lassen mehr als jeden vierten Schüler auch neben der Schule arbeiten. Doch was muss ich beachten, wenn ich einen Nebenjob suche oder habe?
nebenjobs2Babysitting, Nachhilfe oder Kellnern: Nicht jeder darf alles. Grundlage ist das "Jugendarbeitsschutzgesetz". Es gibt drei entscheidende Altersgrenzen – 13, 15 und 18 Jahre. Laut Gesetz gelten alle unter 15 Jahren als Kind, auch wenn’s nicht lässig klingt. Und darüber hinaus all jene, die noch der so genannten "Vollzeitschulpflicht" unterliegen. Das sind, je nach Bundesland, Schülerinnen und Schüler bis zur 9. oder 10. Klasse.
  • Bis 13... Bis 13 Jahren darfst du gar nicht arbeiten – da gibt es nichts dran zu rütteln.
  • Ab 13... Ab 13 sind einige kleinere, leichte Jobs vorwiegend im privaten Bereich erlaubt: zum Beispiel Unkraut jäten beim Nachbarn oder den Hund ausführen. Maximal zwei Stunden am Tag dürfen’s sein, allerdings nur zwischen 8 und 18 Uhr und nicht während der Schulstunden. Schule geht vor, die Schule darf auch nicht unter dem Nebenjob leiden. Samstags- und Sonntagsarbeit ist tabu.
  • Ab 15... Für Schulpflichtige gelten weiterhin die Bestimmungen für unter 15-Jährige. Allerdings: Jetzt kannst du deine Ferien für einen Job opfern – zumindest einen Teil davon. Maximal vier Wochen im Jahr darfst du am Stück jobben, in der Regel höchstens fünf Tage in der Woche, bis zu acht Stunden am Tag. Und: Die Arbeitszeit muss um 20 Uhr beendet sein. Verboten sind gefährliche und stark körperliche Arbeiten. Unter 18 müssen deine Eltern zustimmen, wenn du dein Taschengeld aufbessern willst.
  • Ab 18... Volljährige Schülerinnen und Schüler können bis zu zwei Monate hintereinander oder höchstens 50 Tage im Jahr arbeiten. Natürlich darf man als Erwachsener auch mehr arbeiten, doch das ist dann kein Ferienjob mehr.

Stichwort: Ferienjob
Ein Ferienjob fällt in die Kategorie "Kurzfristige Beschäftigung". Daher fallen keine Sozialversicherungsabgaben an – nicht von dir und nicht von deinem Arbeitgeber. Ob du Steuern zahlen musst, hängt vor der Höhe des Einkommens ab. Wenn der Arbeitgeber Steuern abführt, lohnt sich ein Steuerausgleich: Denn meistens liegt man mit einem Ferienjob unter den Freibeträgen und bekommt das Geld zurück. Achtung: Wenn deine Eltern Kindergeld bekommen, darf das Einkommen eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Am besten vorher genau erkundigen!

Mehr als Kohle...
Klar, in erster Linie jobben Schülerinnen und Schüler, um Kohle zu verdienen. Doch ein Ferien- oder Nebenjob bringt mehr: Erfahrungen nämlich, die auch bei späteren Bewerbungen ein Pluspunkt sein können. Zum Beispiel Schlüsselkompetenzen wie Teamgeist, Zuverlässigkeit und ähnliches. Die Argumente können übrigens auch bei den Eltern ziehen, wenn du ihr "Ja" für einen Ferienjob brauchst.

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Infos
In vielen Städten ist es gar nicht so einfach, als Schülerin oder Schüler an einen Ferienjob zu kommen. Mund-zu-Mund-Propaganda ist oft am wirkungsvollsten. Außerdem vermittelt auch die Arbeitsagentur solche Jobs. Darüber hinaus gibt es Anzeigen in Stadtblättern oder in Internet-Börsen. Und: Viele Supermärkte haben eine Pinnwand, an der auch häufiger Jobs pinnen. Oder du heftest dein Gesuch dort frühzeitig an!
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