Geld kaputt!

Geldschein in der Hose mitgewaschen, versehentlich durchgeschnitten, abgefackelt oder vom Hund zerkaut: Was macht man mit beschädigtem Geld? Kann man das eintauschen? Wenn ja - wo?
Zunächst: Schaut euch den Geldschein noch mal in Ruhe an. Ist noch mehr als die Hälfte des Scheins vorhanden? Wenn ja, ist das gut - den Schein könnt ihr umtauschen. Schwieriger ist es, wenn weniger als die Hälfte übrig ist. Dann müsst ihr nachweisen, dass der fehlende Teil vernichtet wurde - sich also zum Beispiel im Magen des Hundes befindet oder ein Opfer der Flammen wurde. Ein solcher Nachweis ist an dieser Stelle auch nötig - sonst könnte ja jeder einen Geldschein kaputtmachen und in zwei neue eintauschen, und das geht natürlich nicht.

Ab in die Bank
Ihr solltet erst mal versuchen, den kaputten Schein bei eurer Hausbank umzutauschen. Die muss das zwar nicht tun, ist aber oft so nett und tauscht den zerrissenen oder angesabberten Schein gegen einen schönen, glatten neuen Geldschein ein. Weigert sich eure Hausbank, dann müsst ihr euch an die Deutsche Bundesbank wenden. Die hat in vielen großen Städten Filialen, wo ihr den Schein umtauschen könnt. Wohnt ihr nicht in einer solchen Stadt oder handelt es sich um einen besonders schweren Fall ("diese Asche soll mal ein Geldschein gewesen sein?"), könnt ihr das bei der Deutschen Bundesbank auch mit entsprechenden Formularen einreichen. Diese Formulare bergen einige Überraschungen: So müsst ihr beschädigte Banknoten (z. B. verkohlte Teile) zur Vermeidung weiterer Zerstörung sorgfältig verpacken. Oder darauf hinweisen, falls das Geld mit gesundheitsschädlichen oder allergenen Stoffen in Berührung gekommen ist.


geldkaputt3Geld zerstören verboten!
Nicht nur Geldscheine, sondern auch Münzen werden umgetauscht. Sie dürfen aber weder "verfälscht, durchlöchert noch in anderer Weise als durch den gewöhnlichen Umlauf verändert" (Originalton Bundesbank) sein. Das bedeutet: Die Münze mit Loch drin als Anhänger um den Hals dürfte also nicht mehr durchgehen und ist genau genommen sogar verboten. Man darf Geld nämlich überhaupt nicht absichtlich kaputt machen - auch nicht als Notizzettel benutzen oder eine Münze auf die Straßenbahnschienen legen oder sich mit einem 100-Euro-Schein die Zigarette anzünden. Vielleicht denkt da der eine oder andere: Das ist doch mein Geld, damit kann ich machen, was ich will. Das stimmt aber nicht: Scheine und Münzen gehören dem Staat. So wie der Schülerausweis der Schule oder die Mietwohnung dem Vermieter. Wir dürfen diese Sachen nur benutzen. Ach, und übrigens: Absichtlich beschädigte Banknoten und Münzen werden nicht ersetzt...