Girokonto zum Nachschlagen

Was du vielleicht schon immer über dein Konto wissen wolltest, aber bisher nicht zu fragen gewagt hast... Hilfen, Haken, Hintergründe!
Dauerauftrag
Zahlungen wie Mieten, die in regelmäßigen Abständen immer wieder in gleicher Höhe anfallen, werden sinnvollerweise per Dauerauftrag ausgeführt. Du beauftragst dazu die Bank, regelmäßig zu vorgegebenen Terminen eine Überweisung vorzunehmen. Hab ein Auge auf die teilweise verwirrenden Kosten für die Einrichtung, Durchführung, Buchung, Änderung oder Kündigung eines Dauerauftrags. Einige Banken berechnen zusätzlich zur Grundgebühr noch weitere Zusatzgebühren für angebliche Zusatzleistungen. Daueraufträge können insgesamt gekündigt oder abgeändert werden. Vergisst man allerdings die Kündigung, muss man sein Geld auf eigenes Risiko vom Vertragspartner (z.B. Vermieter) zurückfordern.

Einzugsermächtigung
Mit einer Einzugsermächtigung erlaubst du jemand anderem (z.B. einem Klamottenladen), eine bestimmte Summe von eurem Konto abzufordern. Über Einzugsermächtigungen wird inzwischen fast ein Drittel des bargeldlosen Zahlungsverkehrs abgewickelt.
Die Belastung des Girokontos durch den Einzug wird rechtlich erst verbindlich, wenn sie von dir genehmigt wird. Dies geschieht normalerweise stillschweigend. Du kannst die Abbuchung aber rückgängig machen, und zwar unabhängig davon, ob du dann einem anderen Partner Geld schuldest oder nicht. Das wäre z.B. angesagt, wenn der von dir gekaufte Gegenstand defekt ist. Man sollte eine Abbuchung im Rahmen einer Einzugsermächtigung möglichst unverzüglich und schriftlich rückgängig machen, damit man nötigenfalls belegen kann, dass man rechtzeitig gehandelt hat. Durch einen Widerspruch dürfen für den Kontoinhaber keine Kosten entstehen. Wird das Geld nicht abgebucht, weil z.B. nicht genug auf eurem Konto ist, muss die Bank dich sofort informieren - und dafür kann sie dann auch Gebühren verlangen. Informiert sie dich nicht, haftet sie für einen Teil des möglicherweise entstandenen Schadens (beispielsweise entfallener Versicherungsschutz, weil die Prämie dadurch nicht bezahlt wurde). Einzugsermächtigungen sind bei allen, die was zu verkaufen haben, sehr beliebt, weil Kunden häufig leichtfertiger Geld ausgeben, wenn sie die Geldscheine nicht direkt sehen. Auch Mitgliedschaften in Vereinen oder andere dauerhafte Abbuchungen geraten leicht in Vergessenheit oder werden aus Bequemlichkeit nicht gekündigt.

Girokarte
Du kannst mit einer Girokarte nicht nur am Automaten und am Bankschalter Geld abheben, sondern auch in vielen Geschäften bargeldlos bezahlen (electronic cash) sowie im Ausland an (je nach Land und Gegend mehr oder weniger) zahlreichen Automaten Geld ziehen. Für Barabhebungen an Automaten von "fremden" Banken werden Gebühren bis zu 10 € berechnet. Du solltest daher die Preisangaben an den Automaten genau studieren, bevor du Geld ziehst.

Um einen Geldautomaten benutzen zu können, musst du die vierstellige Geheimzahl eingeben (PIN = "Persönliche IdentifikationsNummer"). Karteninhaber erhalten die PIN von ihrer Bank in einem verschlossenen Briefumschlag, den du sofort vernichtet solltest, wenn du dir deine Zahl eingeprägt hast. Nicht sehr sinnvoll ist es, die Zahl z.B. im Terminkalender, irgendwo in der Brieftasche oder womöglich direkt auf der Karte zu notieren. Auch vierstellige "Telefonnummern" sind für Unbefugte immer als erstes verdächtig. Verlierst du deine Karte, hast du von dem Moment an, wenn du das der Zentralen Sperrannahme meldet (rund um die Uhr: 116 116), nichts mehr zu befürchten - so lange du vor der Sperrung nicht grob fahrlässig z.B. Geheimzahl und Karte zusammen verwahrt oder einer anderen Person eure PIN verraten hast.

Beim "electronic cash" gibt es zwei Varianten: Entweder wird die EC-Karte in ein Terminal eingeführt und der Kunde gibt seine Geheimzahl an, dann wird der Kaufpreis direkt vom Konto abgebucht. Oder der Kunde stellt die EC-Karte für den Zahlungsvorgang zur Verfügung und unterschreibt einen Beleg, worin er sich einverstanden erklärt, dass der Betrag per Lastschrift von seinem Konto abgebucht wird.

Geldkarte
Girokarten sind in der Regel mit einer Geldkarte ausgestattet. Sie werden dafür mit einem Mikroprozessor versehen, der Geldeinheiten speichern kann. Das geschieht entweder durch Einzahlen von Bargeld oder durch eine Übertragung vom Girokonto. Wenn du eine Geldkarte hast und damit bezahlst, dann wird der Rechnungsbetrag aus dem Chip ausgebucht und auf das Gerät im Laden übertragen. Es gibt aber noch immer ziemlich wenig Stellen, wo man mit einer Geldkarte bezahlen kann. Die zukünftige Entwicklung bleibt abzuwarten. Negative Aspekte sind allerdings heute schon das Risiko bei Verlust (ein Ersatz ist nicht vorgesehen), die zusätzlichen Kosten, die letztendlich doch auf den Verbraucher (also auch euch) umgelegt werden.

Girokonto ab wann?
Ein Girokonto brauchst du spätestens nach Beendigung der Schulzeit, mit dem Beginn der Lehre, des Zivil- oder Wehrdienstes oder des Studiums. Wenn du neben der Schule einen Job hast, musst du vielleicht auch schon während der Schulzeit ein Konto eröffnen. Alle Banken und manche Eltern sind allerdings der Meinung, dass Kinder und Jugendliche so früh wie möglich ein eigenes Konto brauchen, um mit Hilfe des Taschengeldes den Umgang mit dem modernen Geldverkehr zu erlernen. Aber sei mal ehrlich: Willst du für 10 oder 20 € Taschengeld ständig zum Bankautomaten laufen? Ist doch klar, die Banken werfen so früh wie möglich ihre Werbe-Angeln aus, um Kunden an sich zu binden. Da sollte man allerdings nur mitmachen, wenn’s zum Beispiel gute Zinsen gibt.

Girokonto verweigert?
Obwohl die Banken lautstark um neue Kunden werben, kann es einem passieren, dass man als Kunde unerwünscht ist - z.B. weil man Sozialhilfeempfänger ist oder Schulden hat. Wenn euch die Eröffnung eines Girokontos im Guthabenbereich verweigert wird, verlangt ihr am besten eine genaue (schriftliche) Begründung. Damit wendet ihr euch dann vertrauensvoll an eine Verbraucher- oder Schuldnerberatungsstelle. Diese setzen sich seit langem für das Recht auf ein Girokonto ein.

Online-Banking
Beim Online-Banking kannst du zumindest einen Teil der Bankgeschäfte zu Hause am Computer erledigen. Dafür wählst du dich übers Internet in den Rechner eures Geldinstituts ein. Um Bankgeschäfte am Computer zu veranlassen, musst du neben der Kontonummer weitere Daten eingegeben, beispielsweise die Provider-Kennung, die PIN als Geheimzahl und für jeden Zahlungsvorgang eine sogenannte Transaktionsnummer (TAN). Das ganze ist also mit einem gewissen Aufwand verbunden. Und ggf. auch mit einem höheren Risiko: Beim Homebanking musst du nämlich damit rechnen, dass du für Missbrauch, Irrtum und unsachgemäße Verwendung selbst die Verantwortung trägst.
Beim Homebanking sollte man außerdem darauf achten, dass die Kontoführungsgebühren entsprechend niedrig oder am besten gleich null sind. Du nimmst der Bank ja schließlich die Arbeit ab, wenn du deinen Computer zur Verfügung stellst, Telefon- und Internetgebühren bezahlst und auch noch alles selbst eintippst!

Kontoführungsgebühren
Eines der wichtigsten Kriterien bei der Eröffnung eines Girokontos sind sicher die Kosten für die Kontoführung. Auch wenn euch das Konto kostenfrei angeboten wird, lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Spätestens nach der Ausbildung, oft auch automatisch mit einem bestimmten Alter, endet die Gebührenfreiheit. Da der Preisunterschied zwischen einem teuren und einem preiswerten Girokonto bis zu 100 € im Jahr betragen kann, ist die Überraschung weniger groß, wenn man sich frühzeitig über mögliche Kosten informiert. Zu den Kosten für die Kontoführung können sich auch Fahrt-, Telefon- und Portokosten sowie Gebühren für die Nutzung institutsfremder Geldautomaten addieren. Es ist also im Endeffekt oft günstiger, für die Kontoführung ein paar Mark mehr zu bezahlen, dafür aber beispielsweise eine Bankfiliale in der Nähe zu haben. Hat man "seine" Bank gefunden, lohnt es sich trotzdem, ab und zu mal die Preise und Leistungen zu vergleichen - und zu wechseln, wenn die Bedingungen bei der Konkurrenz besser sind.

Die laufenden Kosten für ein Girokonto sind nicht immer leicht zu vergleichen. Einige Banken bieten ein gebührenfreies Lohn- und Gehaltskonto an, andere be-rechnen eine Pauschale, bei wieder anderen muss man für jede Überweisung extra zahlen. Auch die Preisgestaltung rund um die Kontoauszüge ist sehr variantenreich. Bei Banken beliebt, vor den Gerichten umstritten sind Preise für "Dienstleistungen", die gar keine sind. Grundsätzlich kannst du dir merken: Für etwas, das gar nicht gemacht wurde (z.B. eine Überweisung konnte nicht ausge-führt werden, weil nicht genug Geld auf dem Konto war), musst du auch nichts bezahlen. Einen aktuellen Überblick über die Höhe und auch die Zulässigkeit von Kontoführungsgebühren findet man bei den Verbraucher-Zentralen und in den Zeitschriften der Stiftung Warentest. Und natürlich bei den Banken selbst: Die müssen eine verbindliche Übersicht aller Gebühren in jeder Bankfiliale gut sichtbar aushängen.

Kreditkarte

kreditkartenWer eine Kreditkarte nutzen will, sollte die Gebühren der verschiedenen Kartengesellschaften genau vergleichen. Es gibt große Unterschiede, und kostenlos bedeutet noch lange nicht, dass keine Nebenkosten anfallen. Zu den normalen Jahresgebühren und Endpreisen addiert sich häufig ein Zuschlag für den Auslandseinsatz (1 - 2% Umrechnungsgebühr) oder das Umtauschen in Bargeld. Wichtgi ist aber vor allem: Kreditkarten sind in der Regel bei einem kostenlosen Girokonto auch kostenlos!

Wer die Kreditkarte tatsächlich als Kreditmittel benutzt und von der regelmäßigen Abrechnung der Kartengesellschaft immer nur Teilbeträge abstottert, sollte einen sorgfältigen Zinsvergleich anstellen. Ein Kartenkredit ist meist deutlich teurer als ein Überziehungskredit.

Schufa und Bankgeheimnis
ür eine Kontoeröffnung ist in der Regel eine Anfrage und Meldung an die "Schutzgemeinschaft für Kreditsicherung" (Schufa) Voraussetzung. Die Schufa ist eine Sammelstelle für Daten über Girokonten, Kredite bei Banken, Versandhäusern, Telefongesellschaften usw.

Aber Achtung: Die Schufa ist keine öffentliche Behörde, sondern ein Wirtschaftsunternehmen, das mit diesen Daten Geld verdient. Die Vertragspartner (deine Bank, das Versandhaus oder die Telefongesellschaft) melden Daten über dich an die Schufa. Gleichzeitig können sie jene Daten über dich, die von den anderen Partnern gemeldet wurden, von der Schufa erfragen. Erfasst werden Name, Anschrift und Geburtsdatum sowie natürlich die Daten über dein Konto. Wird das Konto gekündigt, weil es Probleme gibt oder eine Handyrechnung nicht vollständig gezahlt wurde (weil dir z. B. das Geld ausgegangen ist...), so wird das der Schufa gemeldet und dort gespeichert. Und damit sind deine Miesen kein Geheimnis mehr. Willst du dann z. B. in ein paar Jahren eine Wohnung mieten, und der Vermieter verlangt vorher eine Schufa-Auskunft, könnte es Schwierigkeiten geben. Wenn alles erledigt ist, werden die einzelnen Daten nach drei Jahren gelöscht. Wer wissen will, was die Schufa alles weiß, kann nachfragen: Die Schufa ist gegenüber jedem Verbraucher zur Auskunft darüber verpflichtet, welche Daten über ihn gespeichert sind. Das ist einmal jährlich kostenlos. Manche Kreditinstitute arbeiten auch mit so genannten "Auskunfteien" zusammen. Auch dort kannst du kostenlos die über dich gespeicherten Daten erfragen.

Ein Kreditinstitut ist ansonsten grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Eine Ausnahme gibt es aber: Das Bankgeheimnis ist für die Empfänger von Arbeitslosenunterstützung und deren Partner praktisch aufgehoben. In dem Fall können Arbeitsagenturen also Auskunft darüber verlangen, wie viel du auf dem Konto hast.

Überweisung
Du kannst Zahlungen in Auftrag geben, indem du ein Überweisungsformulars ausfüllst und bei der Bank abgibst. Dann wird der Betrag vom deinem Konto abgebucht und an die Bank des Geldempfängers weitergeleitet. Ebenfalls müssen beispielsweise die Rechnungsnummer oder sonstige kurze Angaben und der Name des Auftaggebers übermittelt werden. Wenn größere Beträge beglichen, besonders wichtige Überweisungen ausgeführt oder Fristen eingehalten werden müssen, sollte man auf einem Eingangsstempel der Bank auf der Durchschrift der Überweisung bestehen - nur so kannst du beweisen, dass das Geldinstitut mit der Überweisung beauftragt wurde.

Wird ein Geldbetrag irrtümlich auf ein falsches Konto gutgeschrieben, muss der Kontoinhaber das Geld zurückgeben. Man macht sich allerdings auch nicht strafbar, wenn man das Geldinstitut nicht auf den Fehler aufmerksam macht.

Überziehungskredit
Der Überziehungs- oder Dispositionskredit bietet vielen Bankkunden die bequeme Möglichkeit, ohne lästige Formalitäten kurzfristig Kredit in Anspruch zu nehmen. Man kann es nicht deutlich genug sagen: Ein Dispo ist ein Kredit! Steht man mit 50 € im Minus, hat man Schulden. Und die sind immer teuer, weil man mit Zinsen von bis zu 20% Zinsen rechnen muss. Rutscht ihr auch nur 1 Euro über die Grenze, kann es noch viel teurer sein und ggf. das Konto gekündigt werden. Auch kann ein Dispo von der Bank jederzeit mit kurzen Fristen gekündigt werden. Dann muss die gesamte Überziehung in kurzer Zeit ausgeglichen werden. Das sollte man im Kopf haben, auch wenn man sein Konto erst überziehen darf, wenn man 18 ist. Oft wird übersehen, dass der Dispo der Einstieg in eine "Schuldenkarriere" sein kann. Weil keine monatlichen Raten zu zahlen sind und die entstehenden Zinsen unscheinbar wieder auf dem Konto verbucht werden, bemerken manche Bankkunden solche Kreditschulden zunächst kaum. Einige glauben sogar, dass ihnen der Dispositionskredit, den sie unten auf dem Kontoauszug ablesen können, "irgendwie zusteht" und gar keine Verschuldung darstellt. Das ist natürlich Quatsch. Die Bank vergibt keine Kredite aus Nettigkeit, sondern weil sie damit Geld verdient.

Übrigens: Minderjährigen einen Dispositionskredit einzuräumen ist nicht erlaubt!