Bares dank BAföG

Wer noch im Abi steckt, für den ist BAföG oft noch kein Thema – sollte es aber werden! BAföG heißt ausgeschrieben Bundesausbildungsförderungsgesetz und soll helfen, dass nicht nur Kinder reicher Eltern studieren können.
Auch wenn es zunächst ein wenig Arbeit bedeutet, die Anträge auszufüllen – es lohnt sich. Denn wer BaföG bekommt, und das sollen dank einiger Änderungen mehr werden, kann eine gute staatliche Finanzierungsquelle für sein Studium anzapfen. Und keine Angst: Damit niemand erst studiert haben muss, um das BAföG zu durchschauen, beantworten wir hier die wichtigsten Fragen:

  1. Was bedeutet BAföG?
    BAföG steht für Chancengleichheit mit dem Ziel, dass ein Studium nicht am Geld scheitern soll. Reichen die finanziellen Möglichkeiten der Eltern nicht, springt der Staat mit einer monatlichen Förderung ein. Studi-BAföG ist in der Regel zur Hälfte "geschenktes Geld", das heißt: 50 Prozent sind ein staatlicher Zuschuss, 50 Prozent ist ein zinsloses Darlehen. Das Gute: Die BAföG-Schulden sind inzwischen auf maximal 10.000 Euro begrenzt, selbst wenn man eigentlich mehr zurückzahlen müsste.
  2. Wer hat Anspruch?
    Wer fürs Studium BAföG beantragen will, muss einige Kriterien erfüllen: Zunächst einmal darf man nicht älter als 30 Jahre sein. Hier gibt es jedoch eine Neuerung: Wer einen Master aufsattelt (das ist ein weiterführender Abschluss nach dem Bachelor), der darf bis zu 35 Jahren alt sein. Ausschlaggebend ist dabei das Alter bei Aufnahme des Studiums: Wer rechtzeitig beginnt, wird auch dann weiter gefördert, wenn er während der Ausbildung die Altersgrenze überschreitet.


    Antragsformular mit BrilleWeiterhin müssen Studierende nachweisen, dass "das angestrebte Ausbildungsziel erreicht wird". Im Klartext: Für ein Bummelstudium gibt’s keine Kohle – es werden "Eignungsnachweise" verlangt, zum Beispiel bestimmte Prüfungen. Wer einen Bachelor-Studiengang belegt, der braucht nur noch die übliche Zahl der Leistungspunkte nachweisen – das ist unbürokratischer als früher. Wird die Regelstudienzeit überschritten, ist – bis auf Ausnahmen – Schluss mit lustigen Zahlungen. Erfüllt man diese Rahmenbedingungen, kommt es in der Regel auf das Einkommen der Eltern an (für eine elternunabhängige Förderung muss man zum Beispiel nach dem Abi schon länger gearbeitet haben). Das Gute: Auch Auslandsstudien sind möglich. Häufig können Studis mit dem Auslands-BAföG ein komplettes Studium in der Europäischen Union oder in der Schweiz absolvieren. Ein Auslandsjahr ist auch weltweit mit BAföG-Unterstützung drin – hier braucht’s jetzt sogar keinen Nachweis von Sprachkenntnissen mehr.

    Ein Tipp: Die Auslandsförderung im Schülerbereich wird weiter ausgebaut. Auch Schülerinnen und Schüler der Oberstufe, der Fachoberschule oder einer mindestens zweijährigen Fachschule können gefördert werden, wenn sie einen Auslandsaufenthalt planen.
  3. Wie viel BAföG gibt’s?

    Schild zu einer Bafög-beratungGrundsätzlich soll BAföG die Lücke decken, die sich zwischen den finanziellen Möglichkeiten der Eltern (bei Verheirateten auch des Ehepartners oder des eingetragenen Lebenspartners) und dem, so das Bürokratendeutsch, "Bedarf" ergibt. Dieser Bedarf ist unabhängig vom konkreten Fall – vielmehr wurde ein "abstrakter Bedarf" als Pauschalbetrag ermittelt. Die Höchstfördersätze liegen – nach der Erhöhung um zwei Prozent – bei Studis im Hotel Mama bei 495 Euro (einschließlich Kranken- und Pflegeversicherung, falls man nicht in Familienversicherung ist), bei jenen, die ausgezogen sind, bei 670 Euro. Neu ist, dass der frühere Zuschlag für Wohnkosten nun eine Pauschale ist. Die volle Pauschale bekommen jetzt alle, die auswärts wohnen – egal, wie hoch die Miete ist. Früher war die Höhe des Zuschlags abhängig von den Wohnkosten.

    Je nachdem, wie viel die Eltern verdienen, kann man mit dem Förderungs-Höchstsatz oder eben mit weniger (bzw. auch gar nichts) rechnen – das wird individuell festgestellt. Das Einkommen der Eltern wird nicht voll angerechnet – es werden verschiedene Pauschal- und Freibeträge (für die Eltern, eventuell für Geschwister) abgezogen. Diese sind erhöht worden, so dass mehr Studierende BAföG-berechtigt sein sollen.

    Auch Einkommen und Vermögen des Studierenden zählen mit! Doch wer ab 1. August seinen Antrag stellt, der darf 400 Euro im Monat hinzuverdienen ("Minijob"), ohne dass die BAföG-Leistungen gekürzt werden – was darüber hinaus geht, wird angerechnet. Gespartes des Studenten muss bis auf einen Sockel ebenfalls zur Studienfinanzierung eingesetzt werden.

    Hier gibt's eine BAföG-Rechenmaschine: http://bafoeg-rechner.de/
  4. Wie läuft die Rückzahlung?
    Erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer klopft der Bund an und möchte die ersten BAföG-Rückzahlungen sehen, und das auch nur, wenn der Ex-Student zu dem Zeitpunkt mehr als 1.070 Euro monatlich verdient. Die Tilgung des zinslosen Darlehens erfolgt in Mindestraten von 105 Euro, längstens 20 Jahre lang. Mit der Gesetzesänderung wurden die Teilerlasse für schnelles Studieren und gute Examina abgeschafft. Der Grund: Ab dem kommenden Sommersemester wird es ein neues Deutschlandstipendium geben, von dem auch BAföG-Empfängerinnen und –Empfänger profitieren können. Auch andere Stipendien werden jetzt bis zu 300 Euro im Monat nicht aufs BAföG angerechnet.
  5. Und wo stelle ich einen Antrag?
    Die Anlaufstelle ist das Amt für Ausbildungsförderung am Hochschulort – in der Regel ist das Studentenwerk der Hochschule zuständig. Dort erhält man die amtlichen Antragsformulare – ebenso wie im Netz: www.bafög.de. Da es bekanntlich keine Regel ohne Ausnahmen gibt, sollte man sich bei allen Unklarheiten in jedem Fall informieren. Und das frühzeitig: Gezahlt wird erst ab Antragstellung – rückwirkend gibt’s nichts! Unentbehrlich sind ausführliche Beratungen auch bei Schwangerschaft oder beim Studium mit Kind (hier gibt es nämlich einen Kinderbetreuungszuschuss), als Studierender mit Behinderung, beim Fachwechsel oder beim Studium im Ausland.